Coronaregeln für Duisburg
 

Welche Regelungen gelten für die Gastronomie?

In Gastronomischen Einrichtungen in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). An festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn zwischen den Tischen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine bauliche Abtrennung angebracht wird, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Gastronomische Angebote in Innenräumen dürfen nur von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen oder besucht werden. Dies gilt nicht, wenn die Nutzung des Angebots sich auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Ebenso muss auch das Personal immunisiert oder getestet sein.

Wenn Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als hundert Personen und ohne feste Sitzplätze durchgeführt werden sollen, muss vor der  erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Bei Tanzveranstaltungen, einschließlich privater Feiern mit Tanz, ist ein PCR-Test für nicht immunisierte Personen erforderlich.

 

 

 

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